Gartenkompostierbar

Gartenkompostierbar nach Norm NF T51-800:2015

Waren, die nach der internationalen Norm NF T51-800:2015 zertifiziert sind, dürfen sich offiziell gartenkompostierbar nennen. Damit wird garantiert, dass sich diese Verpackungen im Kompostbehältern oder auf Kompostplätzen kompostieren lassen bzw. biologisch abbaubar sind. Damit wird auch sichergestellt, dass durch den Zersetzungsprozess keine bedenklichen Stoffe abgesondert oder ausgestoßen werden. 

Info: Die Zertifizierung  der Gartenkompostierbarkeit erhalten nur Produkte, die sich bei etwa 30 Grad innerhalb eines Jahres zersetzen.

Gartenkompostierbare Verpackung entsorgen

Gartenkompostierbar nach NF T51-800:2015

Das Entsorgen dieser Produkte ist in der Braunen Tonne bzw. im Biomüll erlaubt. Dennoch sollte auf eine klare und reine Trennung zu anderen Verpackungsmaterialien geachtet werden, wenn die Verpackung in den Biomüll gegeben wird. Klebebandreste oder Füllmaterial, welches nicht den Standards nach Norm NF T51-800:2015 entspricht, müssen rückstandslos entfernt werden und anderweitig entsorgt werden.

Sind Verpackungen nicht gartenkompostierbar dann sind diese aus Materialien, die sich nicht zersetzen, wie herkömmliches Plastik. Ist die Verpackung nur unter industriellen Gegebenheiten kompostierbar darf diese nicht im Gartenkompost entsorgt werden. Hierfür gelten andere Regelungen und Vorgehensweisen.

Prüfverfahren der Norm NF T51-800:2015

Da das Prüfverfahren auf freiwilliger Selbstverwirklichung basiert, also nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gelten in anderen europäischen Ländern andere Bestimmungen, was die Entsorgung im Gartenkompost betrifft. Sind Waren oder Verpackungen nicht nach Norm NF T51-800:2015 zertifiziert, können diese - wenn das Material den Gegebenheiten entspricht - nach DIN EN 13432 für die industrielle Kompostierung zertifiziert werden.


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